Kindertherapie Ostfriesland

Abrechnung in Privatpraxen

Hinweis für gesetzlich Versicherte

Um mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen zu können, benötigen Praxen wie meine von diesen eine Zulassung für die Versorgung ihrer Versicherten. Vorgabe dafür ist unter anderem, dass die Praxis mindestens 30 Stunden pro Woche für die Versicherten geöffnet sein muss.

Als Therapeutin für Kinder mit Problemen im schulischen Setting habe ich den Anspruch, Kinder auch dort zu behandeln, wo sie an ihre Grenzen stoßen: In der Schule. Nur so ist es mir möglich, meine Therapien im Alltag der Kinder zu bewerten, zu optimieren und weiterzuentwickeln. Dazu arbeite ich für das Land Niedersachsen an Grund-, Förder- und weiterführenden Schulen mit der Folge, dass ich meine Praxis nicht 30 Stunden wöchentlich öffnen kann.

Aus diesem Grund ist es mir nicht möglich, von den gesetzliche Krankenkassen als Heilmittelerbringer zugelassen zu werden und meine Leistungen direkt mit diesen abzurechnen.

Abrechnung mit gesetzlich Krankenversicherten

Für Sie als Eltern eines gesetzlich krankenversicherten Kindes bedeutet das, dass ich meine Leistungen als Privatpraxis nur Ihnen, nicht aber Ihrer Krankenkasse, in Rechnung stellen kann. Einige Versicherer bieten jedoch - über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus - eine Kostenübernahme für Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringernan. Das unabhängige Informationsportal Krankenkassen.Deutschland stellt unter o. g. Link eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen bereit, die meine Kosten möglicherweise im Nachgang erstatten. Die Tabelle dient nur der Orientierung. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist! Gerne stelle ich Ihnen dazu - auf Basis einer ärztlichen Verordnung oder nach entsprechender Diagnostik - einen Bericht mit den vorgesehenen Therapien zur Verfügung, den Sie bei Ihrer GKV vorlegen können.

Abrechnung über private Zusatzversicherungen

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich einige Leistungen über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abrechnen. Sofern Sie eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, können Ihnen meine Leistungen ggf. von dieser erstattet werden. Auch in diesem Fall empfehle ich jedoch eine vorherige Abklärung mit Ihrer Versicherung.